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In Belgien kommt ein neuer Bericht der Föderalen Gleichstellungsstelle (UNIA) und des Nationalen Präventionsmechanismus’ für Gefängnisse zu dem Schluss, dass trotz langjähriger Berichte nationaler und internationaler Stellen weiterhin Mängel bei der psychischen Gesundheitsversorgung in Gefängnissen bestehen, und gibt gezielte Empfehlungen ab.

In Polen betonte der Menschenrechtsbeauftragte die Notwendigkeit, das Verfahren zur Unterrichtung der Angehörigen von Gefangenen über eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu ändern, da die derzeitigen Vorschriften dazu führen können, dass Angehörige keinen Zugang zu Informationen erhalten, wenn der Gefangene aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, seine Zustimmung zu erteilen.

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In Deutschland entschied ein Gericht, dass die Streichung einer Vergünstigung im Zusammenhang mit den Haftbedingungen einer zwingenden Begründung bedarf. Der Fall betraf eine Person, die in einer forensischen Psychiatrie von einem Einzelzimmer in ein Doppelzimmer verlegt worden war. Da das Verfahrensrecht für die Unterbringung in forensischen Psychiatrien durch das Bundesgefängnisgesetz geregelt ist, ist das Urteil auch für den Strafvollzug relevant.

Auch in Deutschland wies ein Gericht eine Gefängnisverwaltungsentscheidung zurück, die vorsah, die Öffnungszeiten der Zellentüren aufgrund von Personalmangel zu verkürzen, und betonte, dass es in der Verantwortung des Gefängnisses liege, seinen Personalbedarf entsprechend zu planen.

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In Ungarn verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die Strafen für Drogendelikte verschärft und die Bewährung für Wiederholungstäter einschränkt. Es gibt Bedenken, dass die ausschließliche Bekämpfung von Drogendelikten durch Strafverfolgung zu einem Anstieg der Gefängnispopulation führen könnte, ohne den Drogenkonsum wesentlich zu reduzieren.

In Italien wurden im Rahmen einer Strafrechtsreform neue Straftatbestände und härtere Strafen eingeführt, darunter für „Gefängnisaufstände“, und der Schutz für schwangere Frauen und Mütter in Haft eingeschränkt. Die Reform wurde wegen der Verschärfung der Überbelegung und ihrer verfassungsrechtlich fragwürdigen Verabschiedung vielfach kritisiert.

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In Italien hat das Justizministerium den lokalen Gefängnisverwaltungen Richtlinien zur Umsetzung des Rechts der Häftlinge auf Intimbesuche erteilt, das vom Verfassungsgericht im Januar 2024 anerkannt wurde.

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In Bulgarien haben Gerichte uneinheitliche Entschädigungsbeträge für Rechtsverletzungen aufgrund unzureichender Haftbedingungen zugesprochen.

In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Abschiebung eines in Untersuchungshaft befindlichen Gefangenen das Bewährungsverfahren nicht beendet, da die Unterbringung in Untersuchungshaft einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Freiheit darstellt.

Auch in Deutschland entschied ein Gericht, dass Gefangene keinen Anspruch auf eine Empfangsbestätigung für schriftliche Anträge an das Gefängnispersonal haben, und urteilte gleichzeitig, dass es in der Verantwortung der Gefangenen liegt, den Nachweis zu erbringen, dass ein Antrag gestellt wurde.

In Polen hat die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte den Justizminister aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle normativen Akte des Strafvollzugsdienstes offiziell veröffentlicht werden, und betont, dass eine solche Veröffentlichung für Rechtssicherheit und Rechenschaftspflicht unerlässlich ist.

In Portugal entschied ein Gericht, dass ein Richter, der an der Urteilsverkündung beteiligt war, auch den Antrag eines Gefangenen auf vorzeitige Entlassung prüfen darf.

Auch in Portugal entschied ein Berufungsgericht, dass es nicht befugt sei, eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Ablehnung eines Hafturlaubs zu überprüfen, da solche Entscheidungen mündlich verkündet werden. Diese Entscheidung widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, das das Recht der Gefangenen auf Berufung gegen solche Entscheidungen anerkennt. 

Schließlich entschied ein Berufungsgericht in Portugal, dass Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern über Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen, die von Gefängnisdirektoren verhängt wurden, endgültig sind und nicht angefochten werden können.

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In Litauen hat die Strafvollzugsbehörde eine zweite Spezialeinheit eingerichtet, die sich der Vorbereitung von rückfallgefährdeten Häftlingen auf die bedingte Entlassung widmet.

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In der Ukraine deuten aktuelle Berichte staatlicher Institutionen über Fälle von Folter in Gefängnissen (in Poltawa, Charkiw und Kiew) darauf hin, dass dieses Phänomen weiterhin besteht, aber auch, dass die Verfahren zu seiner Bekämpfung effizienter geworden sind.

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За координації Юга де Сюрмейна та Беранжера Домінічі

Перекладено Софією Парасюк


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