Legal Resources

Oktober-Dezember 2023

11 countries

In dieser Übersicht sind die wichtigsten Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Fragen des Strafvollzugs zusammengestellt. Durch die Berichterstattung über die wichtigsten Trends in der europäischen Rechtsprechung im Bereich des Strafvollzugs sollen Rechtsexperten im Bereich des Strafvollzugs bei ihren Recherchen und Rechtsstreitigkeiten unterstützt und blinde Flecken in der europäischen Rechtsprechung identifiziert werden, um strategische Wege für Rechtsstreitigkeiten zu finden.


EL-ASMAR gegen DÄNEMARK Antrag Nr. 27753/19

Unwirksame Untersuchung des Einsatzes von Pfefferspray gegen einen aggressiven Gefangenen in einer Beobachtungszelle ohne vorherige Warnung und ohne dass der Einsatz aufgrund des Verhaltens des Gefangenen unbedingt erforderlich war: Verletzung von Artikel 3 (materiell und verfahrensrechtlich).

TINGAROV UND ANDERE gegen BULGARIEN Antrag Nr. 42286/21

Gesetzlich verankertes pauschales Wahlverbot für Gefangene: Verstoß gegen Artikel 3 des Protokolls Nr. 1, Abweisung der Klage der Kläger auf gerechte Entschädigung (teilweise abweichende Meinung von Richter Serghides).

TAKÓ und VISZTNÉ ZÁMBÓ gegen UNGARN Anträge Nr. 82939/17 und 1 weiterer

Physische Trennung durch eine Glastrennwand bei Besuchen von Angehörigen eines als “Hochsicherheitsgefangener” eingestuften Gefangenen: Verstoß gegen Artikel 8.

K.P. gegen POLEN Antrag Nr. 52641/16

Beschränkung von Familienbesuchen: gestrichen (unilaterale Erklärung):
Übermäßige Dauer der Untersuchungshaft des Antragstellers und Fehlen ausreichender Gründe, um die gesamte Dauer zu rechtfertigen: Verstoß gegen Artikel 5 § 3.
Untersuchung wegen Machtmissbrauchs durch einen Strafvollzugsbeamten im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses, infolgedessen die Antragstellerin in der Haft schwanger wurde: unzulässig (Verlust des Opferstatus).

STOTT gegen DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH Antrag Nr. 26104/19

Unterschiedliche Behandlung bei der vorzeitigen Entlassung von Gefangenen, die eine längere Freiheitsstrafe verbüßen, im Vergleich zu Gefangenen, die eine normale Freiheitsstrafe verbüßen, und Gefangenen, die eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Ermessen verbüßen: kein Verstoß gegen Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 5.

BRYSKA UND ANDERE gegen die UKRAINE Anträge Nr. 11706/13 und 5 andere

Versäumnis der in der Ukraine ansässigen Kläger, dem Gericht eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen: gestrichen.

LANG gegen die UKRAINE Antrag Nr. 49134/20

Keine Anhaltspunkte dafür, dass im Falle der Auslieferung des Antragstellers an die USA und seiner Verurteilung in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung droht: keine Verletzung von Artikel 3.

CANAVCI UND ANDERE gegen die TÜRKEI Anträge Nr. 24074/19 und 2 andere

Überwachung und Aufzeichnung der Treffen von Gefangenen mit ihren Anwälten gemäß einem Gesetzesdekret, das im Rahmen des nach dem Putschversuch von 2016 verhängten Ausnahmezustands erlassen wurde: Verstoß gegen Artikel 8.

VUKUŠIĆ gegen KROATIEN Antrag Nr. 37522/16

Ungerechtfertigte längere Unterbringung eines Gefangenen ohne Kleidung in einer speziell gesicherten, gepolsterten Zelle und bei ständig eingeschaltetem Licht: Verstoß gegen Artikel 3.
Unzureichende Haftbedingungen: Verstoß gegen Artikel 3.

MARIYA ALEKHINA UND ANDERE gegen RUSSLAND (Nr. 2) Antrag Nr. 10299/15

Verweigerung der Registrierung einer Menschenrechtsorganisation, die Gefangenen Rechtsbeistand leistet, wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Registrierungsformalitäten, die nicht auf sachdienlichen und ausreichenden Gründen beruht: Verstoß gegen Artikel 11.

SCHMIDT UND ŠMIGOL gegen ESTLAND Klage Nr. 3501/20 und 2 andere

Konsekutive Vollstreckung von Disziplinarstrafen und Sicherheitsmaßnahmen im Gefängnis, die zu langen Zeiten der Einzelhaft führen: Verstoß gegen Artikel 3.

İLERDE UND 10 ANDERE gegen die TÜRKEI Anträge Nr. 35614/19 und 10 andere

Unangemessene Haftbedingungen (hauptsächlich aufgrund systematischer Überbelegung), Entschädigungsklage vor den Verwaltungsgerichten als unwirksamer Rechtsbehelf aufgrund des verschuldensabhängigen Haftungsansatzes: Verstoß gegen Artikel 3.
Inhaftierung in einer abgelegenen Einrichtung, die zu weniger Familienbesuchen führt und nicht durch alternative Maßnahmen ausgeglichen wird: Verstoß gegen Artikel 8.

HALİT KARA gegen die TÜRKEI Antrag Nr. 60846/19

Weigerung der Gefängnisbehörden, einen Brief eines Gefangenen an seinen Bruder zu versenden, der in einem anderen Gefängnis inhaftiert war: Verstoß gegen Artikel 8.


GN (Stellungnahme des Generalstaatsanwalts) Rechtssache C-261/22 Ersuchen um Vorabentscheidung (Italien)

Die vollstreckende Justizbehörde kann die Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls gegen eine Mutter von Kleinkindern ablehnen, wenn die Bedingungen für den Gewahrsam von Müttern von Kleinkindern und die Betreuung dieser Kinder im ausstellenden Mitgliedstaat systematisch oder allgemein mangelhaft sind und wenn aufgrund dieser Bedingungen die Gefahr einer Verletzung der Grundrechte der betreffenden Personen besteht.


in Zusammenarbeit mit: